Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen nimmt das Bürgerbüro der Stadt Norden entgegen.
Gerne holen wir den Fund auch direkt bei Ihnen ab.

Was passiert mit der Fundsache?
Der Verlierer hat 6 Monate Zeit sich bei uns im Bürgerbüro zu melden.

Und danach?
Hat der Finder einen Eigentumsanspruch erhoben, benachrichtigen wir ihn nach Ablauf dieser Zeit.
Nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr erhält der Finder den Gegenstand und die Sache geht in sein Eigentum über.
Die Verwaltungsgebühr erheben wir gemäß der Allgemeinen Verwaltungs-Gebührenordnung für das Land Niedersachsen in der zur Zeit gültigen Fassung.

Finderlohn?
Der Finder hat grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn. Er kann darauf aber auch verzichten. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Fundsache. Die Bestimmungen dazu enthält der § 971 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Fundmeldung:
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es ab.

Fundgruppe:
Bezeichnung:
Hersteller:
Farbe / Material:
Fundort:
Funddatum:
Weitere Beschreibung
der Fundsache:
Verzichten Sie auf Finderlohn: Ja
Verzichten Sie auf den Erwerb
 der Fundsache:
Ja
   
Nachname:
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Telefon:
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